Willkommen bei der 

Franz-Josef Maas 
Software-Entwicklungs GmbH

Der Software-Spezialist
für die
Erstellung und Bearbeitung 
von Förderanträgen
für die öffentliche Wohnraumförderung in NRW



Wir bieten Software-Lösungen für verschiedene Nutzergruppen, die im Bereich der Beantragung von Förderdarlehen nach der Förderrichtlinie für Öffentliches Wohnen im Land NRW (FRL öff Wohnen NRW) in Nordrhein-Westfalen tätig sind.


Unsere Programme

BauNRW
   
 BauNRW
   für Eigentumsmaßnahmen nach Nr. 3 FRL öff Wohnen NRW

   Zur Erstellung und Bearbeitung von Förderanträgen
   für selbstgenutztes Wohneigentum in NRW (nach Nr. 3 FRL öff Wohnen NRW)

MietNRW
   

 

 MietNRW
    für Mietwohnraumförderung nach Nrn. 2 und 6 FRL öff Wohnen NRW

    Zur Erstellung und Bearbeitung von Förderanträgen
    für Mietwohnraumförderung in NRW (nach Nrn. 2 und 6 FRL öff Wohnen NRW)

             

             

             

             

             

             

Wer arbeitet mit BauNRW und/oder MietNRW?

BauNRW MietNRW

Unsere Programme werden derzeit genutzt von Anwendern und Anwenderinnen aus folgenden Berufsgruppen:
Anlageberater, Architekten, Bausparkassen, Baubetreuer, gemeinnützige bzw. ehemals gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften, Bauträger, Bauunternehmen, Finanzdienstleister, Finanzierungsvermittler, Immobilienmakler, Sparkassen, Volks- u. Raiffeisenbanken, Vertriebsbeauftragte von Fertighaus-Firmen und Bewilligungsbehörden in Nordrhein-Westfalen.

Förderberater, Förderberaterinnen und Bewilligungsbehörden in NRW arbeiten gleichermaßen mit BauNRW und MietNRW.

             

             

             

             

             

Warum mit BauNRW und/oder MietNRW arbeiten?

BauNRW und MietNRW unterstützen Sie dabei, alles im Blick zu haben

Um einen Förderantrag in Nordrhein-Westfalen zu stellen - für das selbstgenutzte Eigenheim oder ein Mietwohnungsprojekt - bedarf es der Kenntnis vieler landeseigener Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen. Die zu berücksichtigenden Verfahrensanweisungen, Auflagen und aktuellen Fördervoraussetzungen sind nicht immer leicht zu finden. Für den Antragsteller/die Antragstellerin, der/die möglicherweise nur den einen Förderantrag in seinem/ihrem Leben stellen möchte, ist es schwierig, sich das benötigte Wissen anzueignen und sich in der Flut der Bestimmungen und Paragraphen zurecht zu finden.
Daher gibt es unsere Kunden - fachkundige Spezialisten - die dabei behilflich sind und darauf achten, dass alle Vorschriften bedient und eingehalten werden.
Aber auch sie benötigen Unterstützung, um stetig auf dem Laufenden zu bleiben und die jeweils aktuellen Vordrucke zu kennen. Unsere Programme unterstützen den Förderberater/die Förderberaterin dabei und flankieren seine/ihre Eingaben mit internen Plausibilitätsprüfungen, um rechtzeitig auf mögliche Fehlerquellen hinzuweisen.
Über unseren Informationsservice erfahren sie von kurzfristigen Änderungen bei Bestimmungen oder Vordrucken. 

BauNRW und MietNRW unterstützen Sie dabei, alles im Blick zu haben.

             

             

             

             

             

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.


Franz-Josef Maas Software-Entwicklungs GmbH
Steenbeker Weg 151
24107 Kiel

             

             

             

             

             
Weitere Informationen


FRL öff Wohnen NRW 2024 vom 01.03.2024, gültig ab dem 01.03.2024
(Stand gemäß Veröffentlichung im Ministerialblatt - MBL. NRW. 2024 Nr. 13 S. 488 - vom 25.04.2024)


Kostenkategorien und Mietniveaus der Kommunen in NRW (Anhang zur FRL öff Wohnen NRW 2024)


Synoptische Darstellung der Veränderungen in der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen 2024
(erstellt vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen - Abteilung Wohnungsbau, Wohnungs- und Siedlungsentwicklung - Stand 02.04.2024)


EXTERN VERLINKT: Fragen und Antworten zur Förderung - Förderjahr 2024 (ehemals WoFP)


Förderbudgets und Ansätze im Jahr 2024
(veröffentlicht vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der "Fragen und Antworten zur Förderung" im April 2024)

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